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05.10.2019 14:38:15
17.05.2022 10:05:05
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§ 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) [http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html]
Aufenthaltsgesetz
AufenthG
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Aufenthaltserlaubnis Erteilung bei Aufnahme aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden
99010001001013
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Kreis
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Zugeordnet
Aufenthaltstitel
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Einwanderung
Ein- & Auswanderung
Bund, Land, Kommunal
Ausländerbehörde
Kommunal
Ausländerbehörde
Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Aufenthaltstitel: OZG-Leistung Aufenthaltstitel: Leika-Leistung Aufenthaltserlaubnis Erteilung bei Aufnahme aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden
10255
Start bundesweiter Roll-out
01.08.2020 00:00:00
01.01.2021 00:00:00
01.09.2021 00:00:00
01.12.2021 00:00:00
01.06.2022 00:00:00
01.10.2021 00:00:00
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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