678
NULL
05.10.2019 14:38:15
29.09.2021 15:36:27
4
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
1
1
1
1
1
NULL
NULL
Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung
99088008018000
NULL

Beratung beim Übergang in eine weiterführende Schule

Schulberatung, Grundschule, Sekundarstufe I, Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule, Schulamt

Vor dem Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Grundschule in eine weiterführende Schule können Eltern Beratungsmöglichkeiten in den Schulen wahrnehmen. Eltern können sowohl die Beratungsmöglichkeiten der besuchten Grundschule als auch der weiterführenden Schulen nutzen. Weiterführende Schulen sind Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen sowie Förderschulen. Bitte beachten Sie, dass in Hilden selbst keine Hauptschule vorhanden ist. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen. In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen: Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Sekundarschule Förderschule Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Für Beratung an der weiterführenden Schule Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie) Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform Personalausweise der Erziehungsberechtigten ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

keine

An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.  

NULL

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.

Anmeldebogen der jeweiligen Schule

NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Schulverwaltung@hilden.de
NULL
NULL
NULL
+49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Bildungszugang
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Studium
Bildung
NULL
Land, Kommunal
Schulverwaltungsamt
Bund, Land
Ministerium für Schule und Bildung
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerium für Schule und Bildung
10746
NULL
NULL
MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen)
Vorgelegt
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit