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05.10.2019 14:38:15
21.04.2022 18:10:29
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Bundesmeldegesetz
BMG
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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
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Sperrung der Daten 
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Gemeldete Personen haben das Recht einer Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen. 

Datensperre

Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 36 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen. Folgende Sperren können eingerichtet werden:

  • Übermittlungssperren nach § 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
  • Übermittlungssperren nach § 50 Abs. 5 iVm. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (bei Alters- und Ehejubiläen)
  • Übermittlungssperren nach § 50 Abs 5 iVm. § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 iVm. § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)  

Die Einrichtung der Übermittlungssperre „Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach § 36 Abs. 2 BMG“ ist seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich, da die Wehrerfassung nunmehr unmittelbar durch die Bundeswehr selbst erfolgt und nicht mehr in den Aufgabenbereich der Meldebehörden fällt.

  • Personalausweis, Reisepass
  • Nationalpass + ggfs. Aufenthaltstitel
  • ggfs. Antrag
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gebührenfrei
Die antragstellende Person kann in persönlicher Vorsprache oder schriftlich eine Übermittlungssperre bei der Meldebehörde einrichten lassen.
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keine
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Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Wohnen & Umzug
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister (Reifegrad: 3)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Einwohner- und Meldeamt
Ministerium des Innern
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
An- und Ummeldung: OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
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Konzeption NRW
15.05.2020 00:00:00
01.12.2020 00:00:00
30.06.2021 00:00:00
01.10.2022 00:00:00
01.03.2023 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit