772
NULL
05.10.2019 14:38:15
21.04.2022 18:10:29
2/3
NULL
Bundesmeldegesetz
BMG
NULL
1
1
1
1
1
1
NULL
1
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
99115002060001
NULL

Unter besonderen und strengen Voraussetzungen kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden.

NULL

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

NULL

Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Ein ähnliches schutzwürdiges Interesse ist insbesondere der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohung, Beleidigung sowie unbefugten Nachstellungen.

Antrag sowie ggfs. weitere Nachweise z.B. Zeugenaussagen, Gerichtsurteile, Polizeianzeigen, Stellungnahme Arbeitgeber usw.

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

NULL

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit dem Bürgerbüro Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache im Bürgerbüro gestellt werden. Außerdem können Sie das Online-Formular unter "Anträge & Informationen" nutzen.

Anschließend werden Ihre Angaben überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt für Ihre aktuelle Anschrift, sowie für alle weiteren Wohnungen und früheren Anschriften.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

NULL

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Onlineantrag unter "Anträge & Informationen"
NULL
NULL

Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99115002060001

Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
NULL
NULL
NULL
+49 2103 72-1777
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Wohnen & Umzug
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre (Reifegrad: 3)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Einwohner- und Meldeamt
Ministerium des Innern
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
An- und Ummeldung: OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
10111
Konzeption NRW
15.05.2020 00:00:00
01.12.2020 00:00:00
30.06.2021 00:00:00
01.10.2022 00:00:00
01.03.2023 00:00:00
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit