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Jugendleitercard
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Als Jugendleiter oder Jugendleiterin können Sie eine sogenannte Jugendleitercard erhalten, die Ihnen unter anderem verschiedene Vergünstigungen ermöglicht.

Ehrenamt, Jugendleiter*in, JULEICA, Jugendleiter-Card

Die Jugendleitercard kann von Jugendleitern oder Jugendleiterinnen beantragt werden. Sie gilt als bundeseinheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und gewährt ebenso verschiedene Vergünstigungen.

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Zur Anerkennung, Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit gibt es die Jugendleiter*innen-Card (JULEICA). Sie kann als bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit ausgestellt werden und dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis.
Die Ausstellung der Card ist Jugendleiter und Jugendleiterinnen vorbehalten, die eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Ausübung ihrer Aufgaben erhalten haben. Die entsprechende Ausbildung hierzu muss bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder von einem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt worden sein.

Der Besitz der JULEICA ermöglicht den Erhalt ausgewählter Rabatte und vergünstigter Eintrittspreise, etwa für Kulturveranstaltungen. Kommunen und Firmen bzw. Geschäfte haben hier unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlich Tätiger.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden außer einem Foto, das digital eingefügt wird, keine gesonderten Unterlagen benötigt. 

Die JULEICA wurde für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit entwickelt. Eine JULEICA können Jugendleiter und Jugendleiterinnen erwerben, wenn sie

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben
  • tatsächlich ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind
  • eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sind, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten
  • für die Qualifizierung eine Ausbildung bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchlaufen haben
  • und diese Ausbildung mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten) umfasst hat

Benötigt wird zudem:

  • eine gültige E-Mail-Adresse
  • ein digitales Portrait-Foto

Es fallen keine Gebühren an.

Die Beantragung der JULEICA erfolgt im Online-Verfahren. Das Antragsverfahren vollzieht sich dabei wie folgt:

  • Als Jugendleiter oder Jugendleiterin registrieren Sie sich auf der offiziellen Webseite und erstellen dort ein Benutzerkonto.
  • Sie geben dabei die erforderlichen Daten (wie Name, Geburtsdatum, Wohnort) ein, woraufhin Sie weitergeleitet werden.
  • Es folgt eine Abfrage dazu in welchem Bundesland der Träger seinen Sitz hat und bei welchem Träger Sie ehrenamtlich tätig sind.
  • Anschließend geben Sie die Daten der Schulung ein und laden ein Foto von sich hoch.
  • Nach Absenden des Antrags wird durch den Träger geprüft, ob alle Voraussetzungen zur Erstellung der Card gegeben sind.
  • Sofern dies der Fall ist, wird die Karte gedruckt und entweder an Ihre oder eine vom Träger gewünschte Adresse gesendet.

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Geltungsdauer
Die JULEICA kann für eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt werden.

Verlängerung der Jugendleitercard
In diesem Fall ist zur Auffrischung die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindesten 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.

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Die mit dem Besitz der JULEICA verbundenen Vergünstigungen können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Um einen Überblick zu erhalten, gibt es eine Datenbank, die die nach Regionen sortierten Ermäßigungen umfasst.

Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!


Text von: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99068011012000/herausgeber/RP-231380542/region/071375002

Stadt Hilden
III-40.2 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kinder- und Jugendförderung

Montag: 07.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag: 07.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 07.00 bis 13.00 Uhr
Freitag: 07.00 bis 12.00 Uhr

Schwanenstraße
17
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Nove-Mesto-Platz
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
jugendfoerderung@hilden.de
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+49 2103 72-4000
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Freigabe Final
Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Engagement & Beteiligung
Engagement & Hobby
OZG-Leistung Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit: Leika-Leistung Jugendleitercard (Reifegrad: 2)
Land, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Landschaftsverbände
Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Staatskanzlei
Ehrenamtskarte: OZG-Leistung Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit: Leika-Leistung Jugendleitercard
Serviceportal Kreis Paderborn
10134
Inbetriebnahme NRW
17.02.2020 00:00:00
01.04.2020 00:00:00
30.10.2020 00:00:00
01.06.2022 00:00:00
04.07.2022 00:00:00
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In Arbeit
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit