Vertrag zwischen Stadt und Investor über die Herstellung von Straßen, Kanälen usw.
Städtebauliche Verträge dienen in der Regel der Entwicklung neuer Baugebiete sowie deren öffentlichen Einrichtungen. Sie werden zwischen Vorhabenträger und der Stadt geschlossen.
Städtebauliche Verträge werden u.a. im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zwischen Stadt und Investor abgeschlossen, um die Kosten von vorbereitenden Untersuchungen, Planungen, Gutachten, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen und die Übernahme von Folgekosten zu regeln. Die Gemeinden verfolgen dabei in der Regel das Ziel, Grundstücke für konkrete Investitionsvorhaben schnell und für den Gemeindehaushalt kostengünstig baureif zu machen. Der Investor profitiert dabei vor allem von der Verfahrensbeschleunigung.
Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein:
Je nach Maßnahme sind individuelle Unterlagen erforderlich.
Formloser Antrag
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr