NULL
30.07.2020 10:57:35
05.02.2021 16:01:24
2/3
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
1
1
1
1
1
1
NULL
1
Allgemeine Bauartgenehmigung
99012060000000
NULL

Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist für die Erteilung allgemeiner Bauartgenehmigungen nicht zuständig, sondern das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)

NULL

  • Bauartgenehmigungen regeln das bautechnische Zusammenfügen von Bauprodukten in Fällen, die nicht genormt sind
  • allgemeine Bauartgenehmigungen gelten deutschlandweit
  • Erteilung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Gültigkeit höchsten 5 Jahre, kann auf Antrag verlängert werden

NULL

Bauartgenehmigungen werden erforderlich, wenn es für innovative Konzepte zum Zusammenfügen von Bauprodukten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder wesentlich von Technischen Baubestimmungen abgewichen wird.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung kann beantragt werden, wenn die Bauart bei mehreren Bauvorhaben angewendet werden soll.

Ihr Vorteil: Die genehmigte Bauart kann bei vielen Bauvorhaben angewendet werden.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt keine erforderliche Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung regelt bautechnische Sachverhalte der Planung, Bemessung und der Bauausführung des Zusammenfügens von Bauprodukten bei baulichen Anlagen.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung kann nur beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin beantragt werden. Eine erteilte allgemeine Bauartgenehmigung gilt in allen Bundesländern.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung ist höchstens 5 Jahre gültig. Beim Deutschen Institut für Bautechnik kann eine Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils weitere 5 Jahre beantragen werden.

gemäß zuständiger Behörde

Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen. Bauart umfasst die Planung, Bemessung und Bauausführung.

Sie benötigen eine Bauartgenehmigung, wenn

  • es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Bauart gibt

oder

  • die Bauart von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweicht.

Die wichtigsten Hilfsmittel um festzustellen, ob für eine Bauart eine Bauartgenehmigung beantragt werden muss, sind deshalb die DIN-Normen für das Bauwesen und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW).

Der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen können Sie auch die Fallgestaltungen entnehmen, in denen anstelle einer Allgemeinen Bauartgenehmigung ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten beantragt und erteilt werden kann.

Nachfragen bei der zuständigen Behörde
NULL
NULL
NULL

Nachfrage bei zuständiger Behörde (In FormSolutions nichts gefunden)

Internetseiten des Deutschen Instituts für Bautechnik https://www.dibt.de/de/

FAQ-Liste des DIBt

https://www.dibt.de/de/service/faqs

Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!


Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99012060000000

Stadt Hilden
nicht zutreffend

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
bauaufsicht@hilden.de
NULL
NULL
NULL
+49 2103 72-0
NULL
NULL
NULL
NULL
Bauvorbescheid und Baugenehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
NULL
Bund, Kommunal
Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde
Land
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
10519
NULL
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit