baugenehmigung0
30.07.2020 11:22:55
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Zurückstellung von Baugesuchen
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Wenn ein Bauvorhaben in einem Gebiet liegt, für das zurzeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, kann der Bauantrag von der Stadt Hilden zurückgestellt werden. Dies wird der Bauherrschaft schriftlich mitgeteilt.
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  • Zurückstellung von Baugesuchen
  • § 15 Baugesetzbuch erlaubt die Zurückstellung von Baugesuchen und die vorläufige Untersagung von Vorhaben im Einzelfall zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde.
  • Die Zurückstellung und die vorläufige Untersagung werden durch Erlass eines Verwaltungsaktes (Zurückstellungsbescheid) durch die Bauaufsichtsbehörde ausgesprochen.
  • Mit dem Verwaltungsakt wird entweder die Aussetzung eines anhängigen bauaufsichtlichen Verfahrens oder aber die vorläufige Untersagung eines Vorhabens angeordnet.

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§ 15 Baugesetzbuch erlaubt die Zurückstellung von Baugesuchen und die vorläufige Untersagung von Vorhaben im Einzelfall zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde.
Dies erfolgt, wenn ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt und wenn die Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes aufgrund des Planungsstandes noch nicht abschließend bewertet werden kann.
Die Zurückstellung und die vorläufige Untersagung werden durch Erlass eines Verwaltungsaktes durch die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag ausgesprochen.
Die Zurückstellung gilt für ein Jahr, kann aber von der Bauaufsichtsbehörde verlängert werden, wenn der Planungsstand des Bebauungsplanes eines abschließende Beurteilung des Vorhabens nach Ablauf der Jahresfrist noch nicht zulässt.

Die Unterlagen, die mit dem Baugesuch eingereicht wurden, reichen aus. Es sind keine weiteren Unterlagen durch die Bauherrschaft vorzulegen.

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Gebührenfreier Bescheid
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keine

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Die Leistung bitte nicht aufnehmen. Es handelt sich hierbei um eine reine Verwaltungsentscheidung, die zudem auch noch äußerst selten vorkommt. (Fr. Kamer, 21.04.2021)

Stadt Hilden
IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
bauaufsicht@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Bauvorbescheid und Baugenehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
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Bund, Kommunal
Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde
Land
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Bauvorbescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Zurückstellung von Baugesuchen
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Konzeption NRW
01.01.2019 00:00:00
22.05.2019 00:00:00
08.07.2021 00:00:00
16.08.2021 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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