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Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (Link)

SGB XII
Widerspruch
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Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung
99107055000000

Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten.

Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommt man, wenn man zum Beispiel:

  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder
  • privat Krankenversichert ist 

und die Krankenversicherung Geld dafür haben möchte. Dann bekommt man monatlich Geld. Von dem Geld wird die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt.

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Soziale Hilfen, Sozialhilfe, Zuschuss, Zuschüsse, PKV, GKV, Sozialamt,

Wenn Sozialhilfeempfänger die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus ihrem eigenen Einkommen nicht zahlen können, gehören sie zum Bedarf, den das Sozialamt übernimmt, soweit sie in der Höhe nach angemessen sind.

Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung beantragen.

Das Sozialamt zahlt auf Antrag oder ab Kenntnis einen Zuschuss zu den Beiträgen zur privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Erwerbsminderung im Alter beziehen und privat versichert sind, werden Sie während des Leistungsbezugs der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Gleiches gilt, wenn Sie vor oder während des Leistungsbezuges bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Können Sie hingegen über eine Familienversicherung bei einem Angehörigen gesetzlich versichert werden, wird kein Zuschuss gewährt.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss bei privater Kranken- und Pflegeversicherung ist grundsätzlich auf die Höhe des halbierten Beitrags im Basistarif begrenzt. In Ausnahmefällen können auch höhere Beiträge übernommen werden.

Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. 

  • Nachweis über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
  • Ggfs. Nachweis über die Höhe eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie 

  • der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören 
  • oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind.

Es fallen keine Gebühren an.

Der Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wird.

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

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Formloser Antrag bzw. Mitteilung an das Sozialamt.
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Stadt Hilden
III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
sozialhilfe@hilden.de
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02103/72-0
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Freigabe Final
Hilfe zum Lebensunterhalt
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Arbeit & Ruhestand
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Bund, Kommunal
Sozialamt
Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Hilfe zum Lebensunterhalt: OZG-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt: Leika-Leistung Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung
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Inbetriebnahme NRW
13.05.2020 00:00:00
01.06.2020 00:00:00
01.07.2020 00:00:00
04.10.2021 00:00:00
01.03.2022 00:00:00
01.03.2022 00:00:00
In Arbeit
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In Arbeit
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