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23.10.2020 12:16:14
20.01.2021 14:28:20
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Unfallversicherung Anmeldung von ehrenamtlich Tätigen
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Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbarem Risiko verbunden sein. Menschen, die sich für andere einsetzen, müssen gegen Unfälle und Schadensfälle abgesichert sein. Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb zum 1. November 2004 Landesversicherungen in den Bereichen Unfall- und Haftpflicht für das Ehrenamt abgeschlossen, um Lücken im Versicherungsschutz zu schließen. Die Landesversicherung für den Bereich Unfallversicherung schützt alle ehrenamtlich, freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von NRW ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird.
Viele Engagierte sind bereits in der gesetzlichen Unfallversicherung oder über ihre Trägerorganisation abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht gegenüber der Landesversicherung vorrangig. Sollte dieser jedoch geringer ausfallen als die Leistungen aus dem Vertrag der Landesversicherung, wird die Differenz ausgeglichen.

Ehrenamtliche gehen ‑ ebenso wie Hauptamtliche ‑ bei ihrer Arbeit Risiken ein. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufkommen müssen. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht nicht schlechter zu stellen als Hauptamtliche, hat das Land NRW Unfall‑ und Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind.

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In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes unfallversichert?
Es gelten folgende versicherte Leistungen:

  • 175.000 € für den Fall vollständiger Invalidität,
  •  10.000 € für den Todesfall / oder Bestattungskosten,
  •    2.000 € für Heilkosten (subsidiär),
  •    1.000 € für Bergungskosten (subsidiär).
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Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein‑Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit‑ und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen. Der Versicherungsschutz des Landes tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung oder private Versicherungen der Träger geschützt sind.
Eine Aufwandsentschädigung beeinflusst den Versicherungsschutz nicht.

Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen. Eine Registrierung von Ehrenamtlichen erfolgt nicht. Es reicht die Meldung des Schadens.

Wo kann ich einen Schaden melden?
Bitte rufen Sie folgende Telefonnummer an: 0 52 31/603‑6112. Dort wird man das Notwendige veranlassen.

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Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen. Eine Registrierung von Ehrenamtlichen erfolgt nicht. Es reicht die Meldung des Schadens.
Nicht ehrenamtlich engagierte Teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäten u.a.,die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.

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Stadt Hilden
I-01 Bürgermeisterbüro

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergermeisterbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1102
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Freigabe Final
Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Engagement & Beteiligung
Engagement & Hobby
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Land, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Landschaftsverbände
Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Staatskanzlei
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit