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aktenBußgeldVerfahren0
05.10.2019 14:38:15
17.03.2022 14:36:46
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§ 49 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) [http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__49.html]
Ordnungswidrigkeitengesetz
OWiG
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Es handelt sich hierbie um eine Justizleitstung. Diese muss nicht im Zuge des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt werden. 
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Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren
99089070109000
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siehe Notiz (muss nocht zwingend beschreiben werden)

Stadt Hilden
nicht zutreffend
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Zugeordnet
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren
Recht & Ordnung
OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren (Reifegrad: 3)
Kommunal
Rechtsamt
Bund, Land, Kommunal
Ministerium der Justiz
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Justizleistung
Ministerium der Justiz
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren
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zurückgestellt
01.04.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit