NULL
01.02.2021 13:45:16
22.06.2021 13:25:53
4
NULL
NULL

DSchG NRW

NULL
NULL
1
1
1
1
1
1
NULL
1
Beseitigung von Denkmalen
99033005000000
NULL

Denkmäler sind dauerhaft zu erhalten.
Sollten Sie ein Denkmal abreißen wollen, so benötigen Sie dazu eine denkmalrechtliche Erlaubnis, die bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen ist.

NULL

Die Eigentümerin oder der Eigentümer sowie die sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Die dauerhafte Erhaltung der denkmalwerte Substanz ist zu gewährleisten.
Sollte die Eigentümerin oder der Eigentümer ein Denkmal abreißen wollen, so wird dazu eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigt, die bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen ist.

NULL

Wenn Sie ausnahmsweise Denkmale ganz oder teilweise beseitigen oder abreißen wollen, ist hierfür eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Diese prüft vorab, ob ein Abriss zwingend notwendig oder die Durchführung erhaltungsnotwendiger Maßnahmen zumutbar ist und inwiefern die Denkmaleigenschaft begründenden Merkmalen im Wesentlichen noch erhalten werden können.

Mit dem Antrag sollten Sie alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen.
Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis:

Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Sie erhalten die Genehmigung nur wenn der Abriss zwingend notwendig ist.

Beispiele:

  • besonders schlechter Erhaltungszustand / akute Einsturzgefahr
  • wenig oder keine Originalsubstanz bleibt erhalten nach Sanierung oder Restaurierung ("Kopie")
  • schwerwiegende andere private oder öffentliche Interessen (z.B. Sicherheit für Leben und Gesundheit)

 Gebührenfrei

Nach Einreichung des Antrags auf Beseitigung eines Baudenkmals nebst den begründeten Unterlagen erfolgt die Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde unter Beteiligung des LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Je nach Prüfungsergebnis wird die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt oder die Beseitigung des Baudenkmals untersagt.

NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
denkmal@hilden.de
NULL
NULL
NULL
+49 2103 72-0
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Denkmalrechtliche Genehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
NULL
Kommunal
Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde
Land
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
10525
NULL
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit