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01.02.2021 13:46:13
05.02.2021 15:32:28
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DSchG NRW

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Nutzungsänderung von Denkmalen
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Nutzungsänderungen an Denkmalen müssen immer im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Es ist zu prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

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Wenn Sie Ihr Denkmal anders nutzen wollen müssen Sie sich vorher mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung setzen.
Die Untere Denkmalbehörde prüft, ob die Nutzungsänderung zu Veränderungen oder dem Verlust von denkmalwerten Teile des Denkmals führen könnte.
Auch wird geprüft, ob diese Veränderungen möglich sind oder einer Erlaubnis bedürfen, die dann zu beantragen ist.

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Bei Denkmalen ist ein öffentliches Interesse an dessen Erhalt in seiner ursprünglichen Form vorhanden. Somit müssen auch Nutzungsänderungen immer im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt bzw. von dieser genehmigt werden.

Nutzungsänderung führen häufig zu Veränderungen des Gebäudes, die auch denkmalwerte Teile oder Ausstattungen betreffen können. Daher ist im Vorfeld abzustimmen, ob die geplante Nutzung mit dem Denkmal vereinbar und ggf. eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.

Hinweis:
Sofern eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erforderlich ist, wird die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung ebenso im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Dem Antrag ist die detaillierte Darstellung jeder Maßnahme beizufügen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen.

Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien

Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Erlaubnisverfahren erforderlich sind.
Sollten auch bauliche Veränderungen durch die Nutzungsänderung erforderlich werden, wie beispielsweise Grundrissveränderungen so ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Änderung von Denkmälern zu beantragen.

Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn:

  • die Nutzungsänderung keine baulichen Maßnahmen an der denkmalwerten Substanz erfordert
  • bei der Nutzungsänderung keine denkmalwerten Bestandteile oder Ausstattungen des Baudenkmals verloren gehen

Gebührenfrei

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Erlaubnis oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

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Stadt Hilden
IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
denkmal@hilden.de
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02103-7285428
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+49 2103 72-1428
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Freigabe Final
Denkmalrechtliche Genehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
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Kommunal
Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde
Land
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit