Grundsätzlich gilt, dass Denkmälern an den Standort gebunden sind.
Wenn Sie den Standort eines Denkmals ändern wollen, benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalbehörde.
Wenn Sie Denkmale von ihrem ursprünglichen Standort entfernen wollen, um sie an einen anderen Ort zu verbringen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde.
Diese prüft vorab, ob die Durchführung einer derartigen Maßnahme zwingend erforderlich ist.
Grundsätzlich ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Sie erhalten die Genehmigung, wenn die Einzelfallprüfung zu einem positiven Ergebnis führt.
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