beseitigungDenkmal0
01.02.2021 13:46:59
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Ortswechsel von Denkmalen
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Grundsätzlich gilt, dass Denkmälern an den Standort gebunden sind.
Wenn Sie den Standort eines Denkmals ändern wollen, benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalbehörde.

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  • Für das Umsetzen von Denkmalen benötigen Sie eine Denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalbehörde.
  • Denkmäler sind grundsätzlich an den Standort gebunden und dürfen nicht umgesetzt werden.
  • Über eine Umsetzung wird im Einzelfall entschieden.
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Wenn Sie Denkmale von ihrem ursprünglichen Standort entfernen wollen, um sie an einen anderen Ort zu verbringen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde.
Diese prüft vorab, ob die Durchführung einer derartigen Maßnahme zwingend erforderlich ist.
Grundsätzlich ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Sie erhalten die Genehmigung, wenn die Einzelfallprüfung zu einem positiven Ergebnis führt.

Gebührenfrei
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Stadt Hilden
IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
denkmal@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Denkmalrechtliche Genehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
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Kommunal
Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde
Land
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit