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01.02.2021 13:47:37
05.02.2021 15:33:20
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DSchG NRW

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Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen
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Verschiedene Maßnahmen, die Sie in der näheren Umgebung von Denkmälern beabsichtigen, müssen zuvor von der Unteren Denkmalbehörde geprüft und ggf. genehmigt werden.

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Wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, benötigt eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. Solche Maßnahmen müssen daher zuvor von der Unteren Denkmalbehörde geprüft werden.

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Wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, benötigt eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. Solche Maßnahmen müssen daher zuvor von der Unteren Denkmalbehörde geprüft und ggf. genehmigt werden.

So lassen sich frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Substanz oder das Erscheinungsbild von Denkmälern oder etwaige Veränderungen im städtebaulichen Zusammenhang abschätzen.

Beispiele:

  • Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder
  • von Gärten und landschaftsgestalterischer Anlagen;
  • Schachtungs- und Fundamentarbeiten;
  • Bodenaustausch;
  • Wegebau;
  • Leitungsverlegungen;
  • Austausch und Pflanzen von Bäumen und Sträuchern;
  • Beseitigung von Wildwuchs.

Ebenso erlaubnispflichtig sind Eingriffe in den Boden bei Bodendenkmalen.

Hinweis:
Sie können erst mit den Maßnahmen beginnen, wenn eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt oder wenn Ihnen die Untere Denkmalbehörde die Unbedenklichkeit der Maßnahme mitgeteilt hat.

Neben dem Antragsformular ist jede Maßnahme detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die Untere Denkmalbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.

Gebührenfrei

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die denkmalrechtliche Erlaubnis oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

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Wenn Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen beteiligt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Untere Denkmalbehörde.
Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen.

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Stadt Hilden
IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
denkmal@hilden.de
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02103-7285428
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+49 2103 72-1428
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Freigabe Final
Denkmalrechtliche Genehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
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Kommunal
Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde
Land
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit