Personen ab 16 Jahren sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen. Unter bestimmten Bedingungen kann hiervon eine Befreiung beantragt werden.
Grundsätzlich besteht eine Ausweispflicht
Personen die nicht mehr in der Lage sind am öffentlichen Leben teilzunehmen (Bsp. Demenz) und in einem Pflegeheim wohnen, können von der Ausweispflicht befreit werden
kann an buergerbuero@hilden.de geschickt werden unter Angabe folgender Daten:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Personen die nicht mehr in der Lage sind am öffentlichen Leben teilzunehmen (Bsp. Demenz) und in einem Pflegeheim wohnen, können von der Ausweispflicht befreit werden
kann an buergerbuero@hilden.de geschickt werden unter Angabe folgender Daten:
kann auch persönlich im Bürgerbüro erfolgen
Für Befreiung:
Nicht mehr in der Lage am öffentlichen Leben teilzunehmen (Bsp. Demenz) und in einem Pflegeheim wohnen
Antrag_auf_Befreiung_von_der_Ausweispflicht_889.pdf - folgt. ka
Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr