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personalausweis0
05.10.2019 14:38:15
22.10.2020 13:39:09
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§ 1 Absatz 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html]
Personalausweisgesetz
PAuswG
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Ausweispflicht
99008002000000
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Personen ab 16 Jahren sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen. Unter bestimmten Bedingungen kann hiervon eine Befreiung beantragt werden.

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Grundsätzlich besteht eine Ausweispflicht

Personen die nicht mehr in der Lage sind am öffentlichen Leben teilzunehmen (Bsp. Demenz) und in einem Pflegeheim wohnen, können von der Ausweispflicht befreit werden

kann an buergerbuero@hilden.de geschickt werden unter Angabe folgender Daten:


  • pers. Daten
  • eine Bescheinigung eines Arztes (Attest)
  • Eine Vollmacht, wenn es eine andere Person vornimmt
  • Kopien vom Personalausweis der Betroffenen Person
  • ggf. Kopien des Personalausweis der Bevollmächtigten Person
kann auch persönlich im Bürgerbüro erfolgen

Es besteht eine Ausweispflicht, von der bestimmte Personen befreit werden können.

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

Personen die nicht mehr in der Lage sind am öffentlichen Leben teilzunehmen (Bsp. Demenz) und in einem Pflegeheim wohnen, können von der Ausweispflicht befreit werden

kann an buergerbuero@hilden.de geschickt werden unter Angabe folgender Daten:


  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  • persönliche Daten
  • eine Bescheinigung eines Arztes (Attest)
  • Eine Vollmacht, wenn es eine andere Person vornimmt
  • Kopien vom Personalausweis der Betroffenen Person
  • ggf. Kopien des Personalausweis der Bevollmächtigten Person

kann auch persönlich im Bürgerbüro erfolgen

Für Befreiung:

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  • pers. Daten
  • eine Bescheinigung eines Arztes (Attest)
  • Eine Vollmacht, wenn es eine andere Person vornimmt
  • Kopien vom Personalausweis der Betroffenen Person
  • ggf. Kopien des Personalausweis der Bevollmächtigten Person

Nicht mehr in der Lage am öffentlichen Leben teilzunehmen (Bsp. Demenz) und in einem Pflegeheim wohnen

kostenfrei
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Antrag_auf_Befreiung_von_der_Ausweispflicht_889.pdf - folgt. ka

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Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!

Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
Personalausweis
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
OZG-Leistung Personalausweis: Leika-Leistung Ausweispflicht (Reifegrad: 3)
Bund, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
grundsätzliche Eignung für Verwendung eID
Ministerium des Innern
Personalausweis: OZG-Leistung Personalausweis: Leika-Leistung Ausweispflicht
10119
zurückgestellt
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit