Wenn ein unbebautes Grundstück geteilt werden soll, so ist keine Teilungsgenehmigung erforderlich.
Sollte dennoch eine Bescheinigung durch die Gemeinde gewünscht sein, so kann ein sogenanntes Negativzeugnis beantragt werden.
Der Antragsteller muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.
Zusätzlich für die Genehmigung einer Grundstücksteilung: Das Grundstück ist bebaut. Durch die Teilung werden keine bauordnungswidrigen Zustände geschaffen.
Zusätzlich für die Erteilung eines Negativzeugnisses: Entweder das Grundstücks ist unbebaut oder der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter an der Teilung beteiligt
Wenn ein unbebautes Grundstück geteilt werden soll, so ist keine Teilungsgenehmigung erforderlich.
Sollte dennoch eine Bescheinigung durch die Gemeinde gewünscht sein, so kann ein sogenanntes Negativzeugnis beantragt werden.
Der Antragsteller muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.
Für die Erteilung eines Negativzeugnisses gilt: Entweder das Grundstücks ist unbebaut oder der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter an der Teilung beteiligt
Antragsformular
Amtlicher Lageplan
Grundbauchauszug
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung