Sie können eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.
Beantragung von schriftlichen Auskünften und amtlichen Auszügen aus dem Bebauungsplan für ein oder mehrere Grundstücke.
Die Öffentlichkeit, zu der auch Kinder und Jugendliche gehören, kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.
Zur Beteiligung im Planaufstellungsverfahren: siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren.
Sofort oder wenige Tage
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr