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personalausweis0
05.10.2019 14:38:15
22.10.2020 13:39:09
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§ 1 Absatz 3 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html]
Personalausweisgesetz
PAuswG
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Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
99008002010003
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Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Personalausweis
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
OZG-Leistung Personalausweis: Leika-Leistung Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können (Reifegrad: 3)
Bund, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
Personalausweis: OZG-Leistung Personalausweis: Leika-Leistung Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
10119
zurückgestellt
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit