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Wahlbenachrichtigung
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Die Wahlbenachrichtigung informiert die wahlberechtigte Person darüber, dass sie

  • im Wählerverzeichnis für die anstehende Wahl eingetragen ist
  • wo sie wählen kann und
  • ob ihr Wahllokal barrierefrei ist.
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Die Stadt Hilden verschickt die Wahlbenachrichtigung, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf  Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl) abgedruckt.

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Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet Wahlberechtigte u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf  Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl) abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass - wahlberechtigte ausländische Mitbürger/innen ihren Identitätsnachweis -zum Wahllokal mitzubringen.

  • Wahlbenachrichtigung
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsnachweis

Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

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Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

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Stadt Hilden
II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
wahlamt@hilden.de
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+49 2103 72-404
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+49 2103 72-1152
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Freigabe Final
Wahlschein und Briefwahl
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Engagement & Beteiligung
Engagement & Hobby
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Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt
Land
Wahlamt
Ministerium des Innern
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit