umbettung0
29.05.2021 12:24:48
29.05.2021 12:24:49
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§14 Abs. 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW

BestG NRW
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Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen Erteilung
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Die Umbettung eines Sarges oder einer Urne ist nur mit Genehmigung der Ordnungsbehörde möglich.
Umbettung, Friedhof, Sarg, Urne, Leiche, Asche

Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk die Person bestattet worden ist, dies genehmigt.

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Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk der/die Verstorbene bestattet worden ist, dies die Genehmigung dazu erteilt. Die Genehmigung kann zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Grund erteilt werden. Ein ganz besonderer Grund liegen nach der Rechtsprechung vor, wenn die Umbettung die Würde des Verstorbenen besser wahrt und seinem Willen besser Rechnung trägt.

Formloser Antrag per Mail, Fax oder Post mit folgenden Angaben/Nachweisen:

- Name und Geburts- und Sterbedaten der verstorbenen Person

- aktueller Bestattungsort (Friedhof, Grabnummer)

- zukünftiger Bestattungsort

- zustellfähige Anschrift der/des Antragsteller*in

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes

- ggfs. Nachweis über die Verfügungsberechtigung der aktuellen Grabstelle

Die Genehmigung darf zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Grund erteilt werden. Ein solcher Grund liegt nach der aktuellen Rechtsprechung vor, wenn die Umbettung die Würde der/des Verstorbenen besser wahrt und/oder ihrem/seinem Willen entspräche.

Verwaltungsgebühr 30,00 €
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ca. 3-5 Arbeitstage
keine

siehe Unterlagen

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Stadt Hilden
II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag + Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag + Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Ordnungsamt@hilden.de
Ja
+49 2103 72-608
Ja
+49 2103 72-1322
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Freigabe Final
Bestattung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Tod
Gesundheit
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Kommunal
Ordnungsamt, Sozialamt, Landschaftsverbände, Friedhofsamt
Land, Kommunal
Friedhofsamt
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
10227
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit