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04.06.2021 15:53:25
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§7 Abs. 2 PStV
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Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles
99101016000000
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Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalles.

Sterbefall, fehlende Unterlagen

Fehlen Angaben oder Nachweise für die Beurkundung eines Personenstandsfalls, kann das Standesamt die Beurkundung zurückstellen. Die Beurkundung des Personenstandsfalls ist in diesem Fall in angemessener Frist nachzuholen. Dem Anzeigenden ist auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass der Personenstandsfall angezeigt wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte.

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Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

Keine

  • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
  • Die Beurkundung des Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Angaben oder Nachweise zurückgestellt sein.
  • Die Bescheinigung kann nur die Person beantragen, die den Sterbefall gemeldet hat

kostenfrei

  • Stellen Sie den Antrag schriftlich oder mündlich beim zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus.
  • Das Standesamt schickt Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde

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keine
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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Standesamt@hilden.de
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+49 2103 72-1329
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Freigabe Final
Sterbefallanzeige
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Tod
Gesundheit
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Land, Kommunal
Standesamt
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Geburts- und Sterbefallanzeige: OZG-Leistung Sterbefallanzeige: Leika-Leistung Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles
10235
Umsetzung NRW
01.03.2020 00:00:00
01.09.2020 00:00:00
01.04.2021 00:00:00
01.03.2022 00:00:00
01.03.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit