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Baulastenverzeichnis
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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Baulasten, Belastungen auf Grundstücken

Das Baulastenverzeichnis enthält Informationen über auf einem Grundstück liegende baurechtliche Belastungen. Auf Antrag wird Auskunft über die auf einem Grundstück liegenden baurechtlichen Belastungen erteilt.

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Wer ein Grundstück erwerben oder veräußern möchte, benötigt oftmals eine Bescheinigung der Gemeinde, ob auf dem Grundstück Belastungen baurechtlicher Art liegen. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Eintragungen, die im Regelfall im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erforderlich wurden.
Mit Belastungen sind in diesem Zusammenhang keine finanziellen Belastungen gemeint, sondern solche, die die Nutzung des Grundstücks in irgendeiner Art und Weise einschränken. Beispielhaft sind ein Wegerecht für ein benachbartes Grundstück zu nennen oder eine durch ein Gebäude auf einem benachbarten Grundstück ausgelöste Abstandsfläche.

Ausgestellt wird auf Antrag entweder eine Bescheinigung, dass auf dem/den angefragten Grundstück/en keine Baulast/en eingetragen ist/sind (negative Auskunft) oder dass Belastungen eingetragen sind (positive Auskunft). Im Fall einer positiven Auskunft werden entsprechende Dokumente wie der Eintrag in das Baulastenverzeichnis und der Lageplan mit Kennzeichnung der belasteten Fläche/n beigefügt.

Schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:

  • Kontaktdaten des Antragstellers/der Antragstellerin
  • konkrete Benennung des Grundstücks/ der Grundstücke, für die Auskunft benötigt wird, d.h. Angabe der Anschrift sowie der Flur und des Flurstücks/ der Flurstücke
  • Bestätigung des berechtigten Interesses (z.B. Erwerb, Verkauf)
  • Erklärung, dass anfallende Kosten übernommen werden

Der Antrag kann mittels vorhandenem Online-Formular oder formlos gestellt werden.

s. Punkt „erforderliche Unterlagen“

  • Schriftliche positive Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: 50 € bis 200 € je Grundstück
  • Schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht (negative Auskunft): 30 € je Grundstück
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Stadt Hilden
IV-60.3 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht Verwaltungsabteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
baulastenauskuenfte@hilden.de
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+49 2103 72-601
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Baulastenverzeichnis
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Baulastenverzeichnis: Leika-Leistung Baulastenverzeichnis (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Baulastenverzeichnis: Leika-Leistung Baulastenverzeichnis (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Baulastenverzeichnis: Leika-Leistung Baulastenverzeichnis (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Baulastenverzeichnis: Leika-Leistung Baulastenverzeichnis (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Baulastenverzeichnis: Leika-Leistung Baulastenverzeichnis (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Baulastenverzeichnis: Leika-Leistung Baulastenverzeichnis (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Baulastenverzeichnis: Leika-Leistung Baulastenverzeichnis (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Baulastenverzeichnis: Leika-Leistung Baulastenverzeichnis (Reifegrad: 1)
Kommunal
Vermessungs- und Katasteramt, Untere Baubehörde
Land, Kommunal
Untere Baubehörde
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Digitales Bürgerbüro Paderborn
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In Arbeit
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