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Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden vom 10.11.2010

Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG
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Baumfällgenehmigung Erteilung
99093003001000
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Genehmigung zum Fällen von Bäumen.

Bäume, Schnitt, Baum, Fällen, Naturschutz

Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein. So sind in der Stadt Hilden z.B. eine Vielzahl von Bäumen durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden vom 10.11.2010 geschützt.

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Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen?
Das Fällen eines Baumes ist in Hilden nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere und Pflanzen, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zur Sicherung des Baumbestandes bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen und entlang von Straßen und Wegen mitunter eines besonderen Schutzes.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Stadt Hilden eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume somit unter die Schutzbestimmungen fallen.

Für die Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen ist ein formloser schriftlicher Antrag über das Tiefbau- und Grünflächenamt (Elke.Halm@hilden.de) zu senden.
Folgende Informationen sind im Baumfällantrag anzugeben:

  • Angaben zum Baum: Baumart, Stammumfang in cm (gemessen in 1,00 m Höhe)
  • Standort des Baumes: Adresse und nach Möglichkeit Angabe des Flurstückes, Beschreibung des Baumstandortes auf dem Grundstück (für Bauvorhaben Einmessung im Lageplan)
  • Eigentümer des Baumes: Vollständige Adresse des Eigentümers und Antragsstellers. (Falls der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer des Baumes ist, muss eine unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers beigefügt werden.)
  • Begründung zur Fällung: Angaben zu den Gründen, warum eine Baumfällung notwendig ist
  • Bilder: Hilfreich sind Fotos, die den Standort und den Zustand des Baumes bzw. die Gründe für die beantragte Fällung verdeutlichen.
  • Kontakt: Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen (Telefonnummer oder email-Adresse)
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Die Gebühr beträgt 24 € je angefangener 30 Minuten Arbeitszeit eines jeden an der Bearbeitung des Antrages beteiligten Sachbearbeitenden. Es wird eine Mindestgebühr von 48 € erhoben.

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Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen

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Formloser Antrag

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Stadt Hilden
IV-60.1 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Refinanzierung / Vertragsrecht

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
bauverwaltung@hilden.de
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+49 2103 72-601
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Baumfällgenehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Wohnen & Umzug
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Baumfällgenehmigung: Leika-Leistung Baumfällgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Baumfällgenehmigung: Leika-Leistung Baumfällgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Baumfällgenehmigung: Leika-Leistung Baumfällgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Baumfällgenehmigung: Leika-Leistung Baumfällgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Baumfällgenehmigung: Leika-Leistung Baumfällgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Baumfällgenehmigung: Leika-Leistung Baumfällgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Baumfällgenehmigung: Leika-Leistung Baumfällgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Baumfällgenehmigung: Leika-Leistung Baumfällgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Baumfällgenehmigung: Leika-Leistung Baumfällgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 3)
Kommunal
Forstamt, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Land, Kommunal
Untere Naturschutzbehörde
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
GeoSmartChange, 3D-Stadtmodell Soest
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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In Arbeit