Leitungsverlegung_TGK0
23.06.2021 12:26:53
11.05.2022 12:39:13
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§ 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz

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TKG

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Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG
77000000006598

Für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien ist die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich.

Wenn Telekommunikationsleitungen (Rohre, Kabel, o.a.) verlegt werden sollen, muss zuerst eine Zustimmung eingeholt werden

Zustimmung TKG, Breitbandausbau, Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG (alte Bezechnung)

Die Zustimmung für eine Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG wird erforderlich, wenn Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze eine Telekommunikationslinie neu verlegen oder eine bestehende Telekommunikationslinie ändern wollen (z.B. Richtungslinie einer vorhandenen Telekommunikationslinie, die Vergrößerung oder Verschiebung einer oberirdischen Telekommunikationslinie, die Vermehrung, Vergrößerung oder Umlegung von Leerrohren, Kabelkanälen und Kabeln oder die Änderung der Verlegungsart). Die Zustimmung bezieht sich auf Verkehrswege im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG, d.h. öffentliche Wege, öffentliche Plätze, öffentliche Brücken und öffentliche Gewässer.

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  • Lageplan mit eingetragener Trassenplanung
  • Bestätigung der Trassenfreiheit
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Die Gebühr beträgt 25 € je angefangener 30 Minuten Arbeitszeit eines jeden an der Bearbeitung des Antrages beteiligten Sachbearbeiters.

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Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Monate.

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Formloser Antrag

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Leistungsbezeichnung lt. Herr Beier (und Google) falsch, muss "Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1 TKG" heißen.

Weitere Bearbeitung in BIS; ggf. Bündelung unter neuer Leistung mit richtiger Bezeichnung

Stadt Hilden
IV-60.1 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Refinanzierung / Vertragsrecht

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Hilden
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+49 2103 72-601
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
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Land, Kommunal
Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde
Land
Straßenverkehrsamt
Ministerium für Verkehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Verkehr
Breitbandausbau: OZG-Leistung Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG: Leika-Leistung Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG
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Konzeption NRW
06.11.2019 00:00:00
09.05.2020 00:00:00
01.06.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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