97
NULL
05.10.2019 14:38:15
07.02.2022 11:20:25
4
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
1
1
1
1
1
NULL
1
allgemeinbildende Schulen Aufnahme
99088003034000
NULL

Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule anmelden.

Abendrealschule, Gesamtschule, Gymnasium, Hauptschule, Abendgymnasium, Realschule, Einschulung, Grundschulanmeldung, Einschulungsuntersuchung, Primarstufe, Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Mittlere Reife, Mittlerer Schulabschluss, Abitur, Ersatzschule, Ergänzungsschule, Förderschule, Abendschule, Kolleg, Zweiter Bildungsweg, Fachoberschulreife, Sekundarschule, Schulamt

Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg. Sie vermitteln Allgemeinwissen. Über die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg.

Allgemeinbildende Schule ist der Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. Gemeinsam ist diesen Schulen die Vermittlung von Allgemeinwissen im Gegensatz zur primären Vermittlung von Fachwissen an berufsbildenden Schulen. Allgemeinbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen sind: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen; Gymnasien, Gesamtschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Förderschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Ersatz- und Ergänzungsschulen. Über die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

unterschiedlich je nach Schulform

unterschiedlich je nach Schulform

keine

An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.  

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

unterschiedlich je nach Schulform

unterschiedlich je nach Schulform

NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Schulverwaltung@hilden.de
NULL
NULL
NULL
+49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Bildungszugang
online
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Studium
Bildung
OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme (Reifegrad: 0)
Land, Kommunal
Schulverwaltungsamt
Bund, Land
Ministerium für Schule und Bildung
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerium für Schule und Bildung
Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme
10746
Konzeption NRW
01.03.2020 00:00:00
01.07.2020 00:00:00
01.05.2021 00:00:00
01.11.2022 00:00:00
01.11.2022 00:00:00
NULL
MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen)
Freigegeben
nicht vorgesehen
nicht vorgesehen
Freigegeben
nicht vorgesehen