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07.02.2022 11:20:25
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allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
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Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden.

Aufnahme, Schulanmeldung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Mittlere Reife, Mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe, Fachabitur, Abitur, Fachhochschulreife, Schulamt

Schulform für alle Leistungsstärken alle Abschlüsse der Sekundarstufe I sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife und die Allgemeine Hochschulreife fast immer gebundene Ganztagsschulen über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter

Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform. Sie können Ihr Kind an der Gesamtschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden. Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe.

Sekundarstufe I
In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Mit diesem Abschluss wird bei entsprechender Leistung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erworben.

Sekundarstufe II / Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kann dort auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien. Über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
  • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

keine

An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.  

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Gesamtschule unmittelbar.

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Anmeldebogen der jeweiligen Schule

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Stadt Hilden
III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Schulverwaltung@hilden.de
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+49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
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Freigabe Final
Bildungszugang
online
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Studium
Bildung
OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Schulverwaltungsamt
Bund, Land
Ministerium für Schule und Bildung
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerium für Schule und Bildung
Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
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Konzeption NRW
01.03.2020 00:00:00
01.07.2020 00:00:00
01.05.2021 00:00:00
01.11.2022 00:00:00
01.11.2022 00:00:00
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MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen)
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nicht vorgesehen
nicht vorgesehen
Freigegeben
nicht vorgesehen