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05.01.2022 16:52:22
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§ 23 Abs. 6 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Sprengstoffgesetz, Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

SprengG, 1. SprengV

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Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung
77000000007726
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Soll bei Dreharbeiten oder in einem Theater/Kino Pyrotechnik eingesetzt werden, geht das nur mit Genehmigung.
Pyrotechnik, Feuerwerk, Theater, Kino, Film, Dreharbeiten

Das Abbrennen von sogenannten Bühnenfeuerwerken in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und während Kino-/Fernsehproduktionen (§ 23 Abs. 6 1.SprengV) bedarf einer Genehmigung.

Das Abbrennen von sogenannten Bühnenfeuerwerken in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und während Kino-/Fernsehproduktionen (§ 23 Abs. 6 1.SprengV) bedarf einer Genehmigung.

Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten dürfen nur vorgeführt werden, wenn der Effekt vorher gemäß der beabsichtigten Verwendung erprobt worden ist. Für die Erprobung ist eine Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle und für die Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern auch eine Genehmigung der Ordnungsbehörde erforderlich.

Antrag formlos per Mail, Fax oder Post möglich. 

Die Genehmigungen können versagt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Mitwirkender oder Dritter erforderlich ist.

Verwaltungsgebühr 50,00 € bis 100,00 € je nach Aufwand
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ca. 5-7 Arbeitstage
Mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Veranstaltung
keine
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Stadt Hilden
II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Ordnungsamt@hilden.de
Ja
+49 2103 72-608
Ja
+49 2103 72-1328
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Freigabe Final
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Veranstaltungen
Unternehmensführung & -entwicklung
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Land, Kommunal
Ordnungsamt
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bezirksregierung
Lager- und Abbrenngenehmigungen für pyrotechnische Gegenstände: OZG-Leistung Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände: Leika-Leistung Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung
10347
Umsetzung NRW
22.10.2020 00:00:00
01.07.2021 00:00:00
01.10.2021 00:00:00
04.10.2022 00:00:00
04.10.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit