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Anzeige einer Geburt Entgegennahme
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Teilen Sie dem Standesamt in Ihrer Stadt die Geburt Ihres Kindes mit.
Geburt, Urkunde

Jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind im Hildener Krankenhaus zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen.

Damit das Krankenhaus der Anzeigepflicht nachkommen kann, melden Sie sich bitte bei der Patientenverwaltung des Krankenhauses. Hier geben Sie die „Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes“ ab. Die Personalien der Eltern werden dort aufgenommen und die Personalausweise oder Nationalpässe fotokopiert. Im Anschluss daran wird die Geburtsanzeige und die Namenserklärung an das Standesamt Hilden weitergeleitet.

Erfolgt die Geburt nicht im Krankenhaus und findet die Geburt z.B. zu Hause statt (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil oder einer Person die bei der Geburt zugegen war (Hebamme), persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Bitte füllen Sie das Geburtsanmeldeformular aus und melden sich telefonisch beim Standesamt.

Für die Beurkundung der Geburt durch das Standesamt füllen Sie bitte das nachfolgende Anmeldeformular aus. Falls erforderlich wird sich das Team des Standesamtes mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte füllen Sie daher die Kontaktfelder gewissenhaft und vollständig aus und geben Sie eine Rufnummer an, unter der Sie gut erreichbar sind.

Teilen Sie dem Standesamt in Ihrer Stadt die Geburt Ihres Kindes mit.

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Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei. Weitere Leistungen können gebührenpflichtig sein. Hiergeht es zur aktuellen Gebührensatzung der Stadt Hilden. 

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  • Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
  • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
  • Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt (Totgeburt) erfolgen.
  • Damit das Standesamt die Geburt beurkunden kann, melden Sie die Geburt bitte umgehend über das Anmeldeformular des Standesamtes an. Die Bearbeitung kann ohne die Anmeldung nicht erfolgen.
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Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden bzw. Abschriften aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.

Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!

Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Standesamt@hilden.de
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+49 2103 72-1329
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Freigabe Final
Geburtsanzeige
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Geburt
Familie & Kind
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Kommunal
Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Standesamt
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
Geburts- und Sterbefallanzeige: OZG-Leistung Geburtsanzeige: Leika-Leistung Anzeige einer Geburt Entgegennahme
10003
Umsetzung NRW
01.11.2021 00:00:00
01.02.2022 00:00:00
06.05.2021 00:00:00
01.08.2022 00:00:00
01.11.2022 00:00:00
01.11.2022 00:00:00
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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