Aufzählung nicht abschließend.
Jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind im Hildener Krankenhaus zur Welt, wird die Geburtsanzeige
durch diese Einrichtung übernommen.
Damit das Krankenhaus der Anzeigepflicht nachkommen kann, melden Sie
sich bitte bei der Patientenverwaltung des Krankenhauses. Hier geben Sie die „Erklärung
der Eltern zur Namensführung des Kindes“ ab. Die Personalien der Eltern
werden dort aufgenommen und die Personalausweise oder Nationalpässe
fotokopiert. Im Anschluss daran wird die Geburtsanzeige und die Namenserklärung
an das Standesamt Hilden weitergeleitet.
Erfolgt die Geburt nicht im Krankenhaus und findet die Geburt z.B. zu
Hause statt (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten
Elternteil oder einer Person die bei der Geburt zugegen war (Hebamme), persönlich
beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Bitte füllen Sie das
Geburtsanmeldeformular aus und melden sich telefonisch beim Standesamt.
Für die Beurkundung der Geburt durch das Standesamt füllen Sie bitte das
nachfolgende Anmeldeformular aus. Falls erforderlich wird sich das Team des
Standesamtes mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte füllen Sie daher die
Kontaktfelder gewissenhaft und vollständig aus und geben Sie eine Rufnummer an,
unter der Sie gut erreichbar sind.
Teilen Sie dem Standesamt in Ihrer Stadt die Geburt Ihres Kindes mit.
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei. Weitere Leistungen können gebührenpflichtig sein. Hiergeht es zur aktuellen Gebührensatzung der Stadt Hilden.
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können
Geburtsurkunden bzw. Abschriften aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr