Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus sind sie befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
Folgenden Dokumente können beispielsweise durch das Bürgerbüro beglaubigt werden:
Folgende Dokumente können nicht beglaubigt werden:
keine
Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!
Text von: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/BB/107976771/120670493493
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
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