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27.04.2022 10:35:33
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§ 33 SGB VIII
Sozialgesetzbuch Acht
SGB VIII
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Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung
77000000008250
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Wenn der Einzelfall dies erfordert, können Kinder und Jugendliche in einer Pflegefamilie oder bei einer Pflegeperson aufgenommen werden. Das Jugendamt betreut und berät hierzu.

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Kinder oder Jugendliche können in einer Pflegefamilie oder bei einer Pflegeperson gem. §33 SGB VIII aufgenommen werden.
Zur Aufnahme eines Kindes gibt es bestimmte Vorraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zudem müssen Pflegepersonen anerkannt und überprüft worden sein.

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Kann eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung in der eigenen Familie befristet oder auf Dauer durch diese nicht gewährleistet werden, kann das Jugendamt ein Kind vorübergehend oder längerfristig in eine Pflegefamilie geben. Pflegefamilien/Pflegepersonen nehmen ein Kind auf, betreuen und erziehen es, wenn es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann. Dieses Pflegeverhältnis kann für einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer angelegt sein.

Voraussetzung ist, dass sich die Pflegeeltern/Pflegeperson für die Aufgabe eignen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten. Pflegepersonen werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung. Das Jugendamt überprüft während des Pflegeverhältnisses, ob die Pflegeeltern/Pflegeperson eine dem Wohl des Pflegekindes förderliche Erziehung gewährleisten. Ist das Wohl des Pflegekindes gefährdet, kündigt das Jugendamt den Pflegevertrag und nimmt das Kind in Obhut.

Jugendamt, Pflegeperson und sorgeberechtigte Eltern beraten im Laufe des Pflegeverhältnisses gemeinsam, was für die Entwicklung des Kindes das Beste ist. Es wird ein gemeinsamer Hilfeplan aufgestellt.

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Stadt Hilden
III-51.3 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Soziale Dienste

Offene Sprechstunde
Dienstag: 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barriefefrei möglich.
Soziale-Dienste@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Pflegekindervermittlung und Pflegekindergeld
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Adoption & Pflegekinder
Familie & Kind
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Kommunal
Jugendamt, Landschaftsverbände
Bund
Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Adoption & Pflegekindervermittlung: OZG-Leistung Pflegekindervermittlung und Pflegekindergeld: Leika-Leistung Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung
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Konzeption NRW
01.11.2021 00:00:00
01.01.2022 00:00:00
01.06.2022 00:00:00
01.09.2022 00:00:00
01.11.2022 00:00:00
01.01.2023 00:00:00
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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In Arbeit