Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung
BGB, PStG, PStV
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen sich der Familienname eines Kindes ändern kann:
Für die Namensänderungen sind verschiedene Unterlagen nötig, so beispielsweise:
Je nach Einzelfall können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Halten Sie hier Rücksprache zum Standesamt.
Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegen genommen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr