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Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung

BGB, PStG, PStV

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Familienname Änderung Kind
H32005
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Der Familienname eines Kindes kann in unterschiedlichen Fällen geändert werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten können Sie sich auch im persönlichen Kontakt zum Standesamt informieren lassen.
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Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen sich der Familienname eines Kindes ändern kann:

  • Ein Kind kann sich einer Namensänderung seiner Eltern in bestimmten Fällen per Erklärung anschließen.
  • Der alleinsorgeberechtigte Elternteil, kann dem gemeinsamen Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten Elternteil erteilen.
  • Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind den gemeinsamen Ehenamen erhält.
  • Der Geburtsname eines Kindes kann nach der Begründung der gemeinsamen Sorge eines nicht verheirateten Elternpaares neu bestimmt werden.

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Für die Namensänderungen sind verschiedene Unterlagen nötig, so beispielsweise:

  • Geburtsurkunde Kind
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde
  • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
  • Einwilligungserklärung des Ehepartners
  • Sorgerechtsnachweis
  • Einwilligungserklärung des Kindes

Je nach Einzelfall können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Halten Sie hier Rücksprache zum Standesamt.

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Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegen genommen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

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keine
keine
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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Standesamt@hilden.de
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+49 2103 72-1329
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Freigabe Final
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Mittlere kreisangehörige Stadt
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