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Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige
H32006
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Wenn Sie ehrenamtlich tätig sein wollen, kann es sein, dass Sie für die Tätigkeit ein Führungszeugnis benötigen. In diesem Fall benötigen Sie die Bescheinigung, die Sie unter "Anträge & Informationen" finden. Diese können Sie bei der Einrichtung, für die Sie tätig sein wollen, abgeben. Die Einrichtung kann das Führungszeugnis für Sie beantragen.
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Grundsätzliche Informationen zum Führungszeugnis, zu dessen verschiedenen Varianten und deren Beantragung erhalten Sie bei der Leistungsbeschreibung Führungszeugnis.


Informationen für natürliche Personen

Wenn Sie ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen, nutzen Sie bitte die Bescheinigung, die Sie unter "Anträge & Informationen" finden.
Diese muss

  • von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben und
  • von der Einrichtung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterschrieben und gestempelt werden.

Ihnen stehen dann folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Sie beantragen Ihr Führungszeugnis mit der Bescheinigung selbst. Alle Informationen hierzu finden Sie bei der Leistungsbeschreibung Führungszeugnis.
  • Die Bescheinigung verbleibt bei der Einrichtung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und Sie bevollmächtigen diese, für Sie das Führungszeugnis zu beantragen. Durch Sie ist dann nichts weiter zu veranlassen. Ob die Einrichtung diese Möglichkeit anbietet, klären Sie bitte direkt mit dieser.

Informationen für ehrenamtliche Einrichtungen

Um den Aufwand für die Beschaffung von Führungszeugnissen für Ihre ehrenamtlich Tätigen möglichst gering zu halten, ermöglicht die Stadt Hilden es Ihnen, Führungszeugnisse gesammelt zu beantragen.

  • Die Bescheinigung, die unter "Anträge & Informationen" zu finden ist, lassen Sie sich von Ihren Ehrenamtlichen ausgefüllt und unterschrieben vorlegen und unterschreiben und stempeln diese selbst als Einrichtung. Ferner lassen Sie sich von den Ehrenamtlichen bevollmächtigen, bei der Stadt Hilden ein Führungszeugnis für die Tätigkeit bei Ihnen zu beantragen.
  • Kontaktieren Sie dann das Bürgerbüro unter den angegebenen Kontaktdaten (E-Mail oder Telefon). Sie erhalten einen Termin, um die benötigten Führungszeugnisse gesammelt zu beantragen.
  • Bescheinigung (Anträge & Informationen)
  • Kopie eines gültigen Lichtbildausweises der ehrenamtlich tätigen Person
  • Bevollmächtigung der gemeinnützigen Einrichtung (FORM??? rechtsgeschäftliche Vollmacht überhaupt möglich?)
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Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung kann mit der Bescheinigung der Einrichtung gebührenfrei ausgestellt werden.

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Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn, in der Regel beträgt diese zwei bis drei Wochen.

Keine.

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Wurde nicht veröffentlich, da über Leistung "Führungszeugnis" auch Ehrenamt abgedeckt ist.
Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Entwurf
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Mittlere kreisangehörige Stadt
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