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Privatanzeige ruhender Verkehr
H32008
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In dringenden und begründeten Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, dem Ordnungsamt Falschparker zu melden. Sie treten dann in den folgenden Verfahren als Zeuge auf.

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Zur Beweisführung ist ein Foto zwingend erforderlich und Voraussetzung für die weitere Bearbeitung.
Das Foto laden Sie im Online-Formular hoch, Datum und Uhrzeit müssen aus den Dateieigenschaften erkennbar sein.

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Nutzen Sie für die Privatanzeige das bereitgestellte Onlineformular

Ggf. werden Sie als Zeuge beim Amtsgericht Langenfeld geladen.

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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
verwarnungen@hilden.de
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+49 2103 72-85608
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
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Mittlere kreisangehörige Stadt
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