§ 10 des Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Stadt in der Sie wohnen benötigt und verwalten Informationen zu Ihnen. Das ist bei jeder Stadt in ganz Deutschland der Fall. Zum Beispiel die Adresse an der Sie wohnen. Diese Informationen liegen geschützt in einer Software. Wenn Sie wissen möchten, welche Daten von Ihnen bei der Stadt Hilden vorliegen, können Sie hierzu einen Antrag stellen.
Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunft umfasst: Die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung sowie der regelmäßigen Datenübermittlungen. Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.
Nutzen Sie bitte den Online-Antrag.
Hinweis: Der Online-Antrag erfordert Ihre elektronische Identifikation mittels der eID-Funktion (oder BundID) Ihres Personalausweises, damit sichergestellt ist, dass die von Ihnen vorliegenden Daten an Sie versendet werden.
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr