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  • BMG
  • PAuswG

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Zuhaus-Service
H32012
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Personen mit eingeschränkter Mobilität haben die Möglichkeit behördliche Anliegen zu erledigen.

Behinderung, Rollstuhl, Rentner, Altersheim, Pflegeheim, Behördengang

Für Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise Zuhause betreut werden müssen oder in Pflegeeinrichtungen wohnen, bietet das Amt für Bürgerservice eine besondere Dienstleistung an: Den Zuhaus-Service.

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Bürger die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder anderen Gründen mobilitätseingeschränkt sind und das Rathaus selbst nicht selbst aufsuchen können, haben somit die Möglichkeit dringliche Behördenangelegenheiten direkt zu Hause zu erledigen.

Die Mitarbeiter des Bürgerbüros besuchen Sie oder Ihre Angehörigen über das Angebot des Zuhaus-Services im häuslichen Umfeld oder der Betreuungseinrichtung und kümmern sich gemeinsam mit um Ihr behördliches Anliegen.

Nachfolgende Anliegen können im Rahmen unserer Zuhaus-Services bearbeitet werden:

  • Annahme und Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung von Personalausweisen
  • Ausstellung von Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke
  • An- und Ummeldungen des Wohnsitzes
  • Beantragung der Befreiung der Ausweispflicht 
  • Meldungen des Verlustes von Ausweisdokumenten

Je nach Anliegen sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Sofern (Vertretungs-) Vollmachten vorliegen, sind diese bestenfalls beim Termin vorzulegen.

Anträge von Personalausweisen

  • Personalausweis, gültiger Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde 
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis 
  • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese können von lizensierten Fotografen erstellt und digital übermittelt oder durch die Mitarbeiter des Bürgerbüros im Rahmen der Antragstellung gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,00 € bei Ihnen zu Hause erstellt werden. Eine Übersicht der in Hilden lizensierten Fotografen finden Sie hier: zur Übersicht.

 Lebensbescheinigung

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
  • ggfs. Vordruck der Rentenversicherung

 An-/Ummeldung Wohnsitz:

  • Meldeschein (nicht bei Umzug innerhalb Hildens)
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Beantragung der Befreiung von der Ausweispflicht

  • Nachweis über dauerhafte Mobilitätseinschränkung oder Unterbringung in einer stationären Einrichtung.

 Meldung des Verlustes von Ausweisdokumenten

  • Sofern vorhanden ein altes oder ungültiges Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde

Der Service richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen. Diese muss im Rahmen des Antrages bestätigt werden.

Viele der angebotenen Leistungen sind gebührenfrei. Die aktuellen gebührenpflichtigen Leistungen finden Sie nachfolgend.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Zuhaus-Services nur Barzahlungen akzeptiert werden können.

Kosten Personalausweis:

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren 
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte das Antragsformular „Terminanfrage Zuhaus-Service"". Nach Eingang des ausgefüllten Formulars erhalten Sie die Terminvereinbarung über den Postweg.

Falls Sie Unterstützung benötigen oder das Formular nicht nutzen können, schreiben Sie uns gerne eine Email an ZHS@Hilden.de oder wenden Sich an unsere Info-Hotline.

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Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
ZHS@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
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Mittlere kreisangehörige Stadt
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