Personen mit eingeschränkter Mobilität haben die Möglichkeit
behördliche Anliegen zu erledigen.
Für Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die
beispielsweise Zuhause betreut werden müssen oder in Pflegeeinrichtungen
wohnen, bietet das Amt für Bürgerservice eine besondere Dienstleistung an: Den
Zuhaus-Service.
Bürger die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder
anderen Gründen mobilitätseingeschränkt sind und das Rathaus selbst nicht
selbst aufsuchen können, haben somit die Möglichkeit dringliche
Behördenangelegenheiten direkt zu Hause zu erledigen.
Die Mitarbeiter des Bürgerbüros besuchen Sie oder Ihre Angehörigen über das Angebot des Zuhaus-Services im häuslichen Umfeld oder der Betreuungseinrichtung und kümmern sich gemeinsam mit um Ihr behördliches Anliegen.
Nachfolgende Anliegen können im Rahmen unserer Zuhaus-Services
bearbeitet werden:
Je nach Anliegen sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Sofern (Vertretungs-) Vollmachten vorliegen, sind diese bestenfalls beim Termin vorzulegen.
Anträge von Personalausweisen
Beantragung der Befreiung von der
Ausweispflicht
Der Service richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und
Bürger mit Mobilitätseinschränkungen. Diese muss im Rahmen des Antrages
bestätigt werden.
Viele der angebotenen Leistungen sind gebührenfrei. Die
aktuellen gebührenpflichtigen Leistungen finden Sie nachfolgend.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Zuhaus-Services nur Barzahlungen akzeptiert werden können.
Kosten Personalausweis:
Gebührenreduzierung
oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der
Personalausweisbehörde.
Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte das Antragsformular
„Terminanfrage Zuhaus-Service"". Nach Eingang des ausgefüllten Formulars
erhalten Sie die Terminvereinbarung über den Postweg.
Falls Sie Unterstützung benötigen oder das Formular nicht
nutzen können, schreiben Sie uns gerne eine Email an ZHS@Hilden.de oder wenden Sich an unsere
Info-Hotline.
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr