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Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden

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Kulturförderung
H41002
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Antrag Sonderzuschuss Kultur pflegender Vereine und Organisationen

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Antrag Gewährung eines Zuschusses - Kultur pflegender Vereine und Organisationen

Zuschüsse Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden

Die Stadt Hilden fördert die anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen Hildens nach den Richtlinien im Rahmen der im Haushalt der Stadt bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Endgültige Abrechnung der Veranstaltung unter Vorlage geeigneter Belege / Nachweise

Die Vereine müssen mindestens 20 Mitglieder haben und alle zwei Jahre öffentlich in Hilden eigenständig - d. h. selbst oder in Verbindung mit anderen anerkannten Kultur pflegenden Vereinen und Organisationen Hildens - auftreten bzw. in Erscheiniung treten.

Keine

Antragseinreichung, endgültige Abrechnung der Veranstaltung unter Vorlage der Belege, Prüfung der Belege, Bewilligungsschreiben, Auszahlung der Zuschüsse

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Anmeldefrist bis 30.06. für das nächste Jahr

Antrag Gewährung eines Zuschusses - Kultur pflegender Vereine und Organisationen

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Förderrichtlinien
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Stadt Hilden
III-41.1 Kulturamt - Kulturverwaltung, Archiv und Museum
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
kulturamt@hilden.de
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02103 721501
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Freigabe Final
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Mittlere kreisangehörige Stadt
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