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Itterpass
H50001
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Einkommensschwache Menschen in Hilden können den Itter-Pass erhalten, mit dem zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen möglich sind.
Rabatt, Vergünstigung, Ermäßigung, Sozialpass, Stadtausweis, Stadtpass, Itterpass, soziale Hilfen, Itter Pass

Wenn Sie Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und mindestens 15 Jahre alt sind, erhalten Sie den Itter-Pass unmittelbar beim Amt für Soziales und Wohnen.
Wer Wohngeldleistungen bezieht und mindestens 15 Jahre alt ist, erhält den Itter-Pass auf Antrag beim Amt für Soziales und Wohnen.

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Jedes Familienmitglied ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erhält einen eigenen Itterpass. Dieser ist nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gültig.
Der Itterpass hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr, kann aber anschließend erneut beantragt werden. Sollten während des laufenden Bewilligungszeitraumes die Sozialleistungen eingestellt werden, entfällt Ihr Anspruch auf Vergünstigung nach diesem Itterpass. Bitte geben Sie dann Ihren Itterpass zurück.

  • Ausweisdokument
  • Bewilligungsbescheid zu den Leistungen, die Sie erhalten

Erhalt des Itter-Passes über die Stadtverwaltung Hilden:

  • Wenn Sie Grundsicherungsleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGBXII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und mindestens 15 Jahre alt sind
  • Wenn Sie Wohngeldleistungen beziehen und mindestens 15 Jahre alt sind (Erhalt auf Antrag bei der Stadtverwaltung Hilden unter Vorlage des aktuellen Wohngeldbescheides).

Beantragung beim Jobcenter ME-aktiv:

  • Wer Bürgergeld bezieht und mindestens 15 Jahre alt ist, kann den Itter-Pass beim Jobcenter ME-aktiv beantragen.

Bitte fügen Sie dem Antrag einen aktuellen Leistungsbescheid bei. Das Jobcenter ME-aktiv leitet Ihren Antrag an das zuständige Amt der Stadtverwaltung Hilden weiter. Von dort erhalten Sie dann Ihren Itter-Pass.

Die Erteilung des Itter-Passes ist kostenfrei.

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Nach der Prüfung Ihres Antrages, wird der Itter-Pass postalisch versandt.
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  • Itterpass-Antrag
  • Vergünstigungskatalog
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Stadt Hilden
III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
sozialhilfe@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
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Mittlere kreisangehörige Stadt
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