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  • Adoptionsvermittlungsgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
  • Grundgesetz

  • Adoptionsvermittlungsgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
  • Grundgesetz

AdVermiG, BGB, FamFG, GG

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Adoption
H51001
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Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt.

internationale Adoption, Adoption eines ausländischen Kindes, Adoption eines deutschen Kindes, Annahme eines Volljährigen, Vermittlungsakte, Eignungsfeststellung, Adoptionsbewerber, Stiefkindadoption, Herkunftssuche, schwache Adoption, starke Adoption
  • Bewerber und Bewerberinnen für eine In-oder Auslandadoption werden beraten und auf ihre Eignung geprüft. Nach der Aufnahme eines Adoptivkindes wird die Familie bis zum Abschluss des für eine Adoption notwendigen Gerichtsverfahrens betreut.
  • Im Rahmen von Äntragen auf Stiefeltern- oder Verwandtenadoptionen erstellt die Adoptionsvermittlungsstelle eine gutachterliche Stellungnahme für das Vormundschaftsgericht.
  • Eltern, die über eine Adoptionsfreigabe ihres Kindes nachdenken, werden beraten und bis zu einer Entscheidung begleitet.
  • Erwachsene Adoptierte und deren leibliche Familienangehörigen werden auf der Suche nacheinander und bei einer evtl. Kontaktaufnahme unterstützt.
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Erforderliche Unterlagen werden Ihnen im Auswahlverfahren mitgeteilt.

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Keine (bzw. je nach Vorgaben).

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Werden in der Beratung benannt und mitgegeben.

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Stadt Hilden
III-51.3 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Soziale Dienste

Offene Sprechstunde
Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barriefefrei möglich.
Soziale-Dienste@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
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Mittlere kreisangehörige Stadt
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