Sozialgesetzbuch achtes Buch
Wer ein Kind in seinen Haushalt aufnehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, Lebenspartnerschaft, mit oder ohne Kinder) ein Pflegekind aufnehmen. Ob Sie als Pflegeperson oder als Pflegefamilie in Frage kommen, entscheidet das Jugendamt. Dafür gibt es ein sehr umfangreiches Auswahlverfahren. Sie werden vorher umfassend beraten.
Die Auswahl der Pflegeeltern und die Vermittlung des Kindes erfolgen ebenfalls durch das Jugendamt.
Erforderliche Unterlagen werden Ihnen im Auswahlverfahren mitgeteilt.
Keine (bzw. je nach Vorgaben).
Formulare werden Ihnen in der Beratung benannt und mitgegeben.
Offene Sprechstunde
Dienstag: 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr