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  • § 44 SGB VIII
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Grundgesetz

Sozialgesetzbuch achtes Buch

SGB VIII
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Pflegeperson / Pflegeeltern
H51002
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Wer ein Kind in seinen Haushalt aufnehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Pflegeperson, Pflegeeltern, Pflegeerlaubnis

Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, Lebenspartnerschaft, mit oder ohne Kinder) ein Pflegekind aufnehmen. Ob Sie als Pflegeperson oder als Pflegefamilie in Frage kommen, entscheidet das Jugendamt. Dafür gibt es ein sehr umfangreiches Auswahlverfahren. Sie werden vorher umfassend beraten.
Die Auswahl der Pflegeeltern und die Vermittlung des Kindes erfolgen ebenfalls durch das Jugendamt.

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Erforderliche Unterlagen werden Ihnen im Auswahlverfahren mitgeteilt.

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Keine (bzw. je nach Vorgaben).

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Formulare werden Ihnen in der Beratung benannt und mitgegeben.

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Stadt Hilden
III-51.3 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Soziale Dienste

Offene Sprechstunde
Dienstag: 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barriefefrei möglich.
Soziale-Dienste@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
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Mittlere kreisangehörige Stadt
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