Leika: 99108015000000
Die Gehwegüberfahrt oder auch Grundstückszufahrt/Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt ist die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich. Wird eine Firma beauftragt, muss diese ein zugelassenes Unternehmen sein. Die Kosten sind selbst zu tragen. Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Sondernutzung. Sie wird von der zuständigen Stelle festgelegt.
Wenn Sie eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück bauen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der Stadt. Das gilt sowohl für eine als auch jede weitere Zufahrt.
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt. Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein. Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben. Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.
Die Genehmigung verursacht Verwaltungsgebühren.
Formloser Antrag
§18 in Verbindung mit §14 a Straßenwegegesetz Nordrhein-Westfalen
StrWG NRW
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden