allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium

allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium

Leika: 99088003034004

Informationen / Kurztext

  • Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung
  • Höchster Abschluss: Allgemeine Hochschulreife
  • alle weiteren Abschlüsse der Sekundarstufe I möglich
  • Befähigung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums und einer beruflichen Ausbildung in NRW Gymnasien in G9- und wenige in G8-Ausprägung
  • Über die Aufnahme an einem Gymnasium entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Einfache Sprache

Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Gymnasium anmelden.

Volltext

Sie möchten Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform. Sie können Ihr Kind am Gymnasium anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung. Es gibt das NRW-Gymnasium in G8- und G9-Ausprägung. Der Regelfall ist das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang. Für beide Ausprägungen gilt: Ziel des Gymnasiums ist die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Beide Bildungsgänge des Gymnasiums sind auf die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ausgerichtet. Auch alle weiteren allgemeinbildenden bzw. gleichwertigen Schulabschlüsse der Sekundarstufe I sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife können am Gymnasium erworben werden. Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I im Klassenverband und in Kursen als Wahlpflichtunterricht erteilt. Andere Unterrichtsformen können für begrenzte Zeit an die Stelle des Unterrichts im Klassenverband und in Kursen treten.

Zu den Regelungen für das G9-Gymnasium: Das Gymnasium im neunjährigen Bildungsgang umfasst in der sechsjährigen Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe. Das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang vergibt am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und erteilt mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen werden am Ende der Klasse 10 bereits zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich (vgl. § 43 Abs. 3 APO-S I).

Zu den Regelungen für das G8-Gymnasium: Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang umfasst in der fünfjährigen Sekundarstufe I (Erprobungs- und Mittelstufe) die Klassen 5 bis 9 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe (Einführungs- und Qualifikationsphase). Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Einführungsphase die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und vergibt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Über die Aufnahme an einem Gymnasium entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Erforderliche Unterlagen

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse,
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie),
  • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein,
  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform,
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht,
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Schulverwaltung oder von dem Gymnasium unmittelbar.

Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Formulare

Anmeldebogen der jeweiligen Schule

Gesetze

SchulG NRW