allgemeinbildende Schulen Aufnahme Hauptschule

allgemeinbildende Schulen Aufnahme Hauptschule

Leika: 99088003034002

Informationen / Kurztext

  • grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet
  • Abschlüsse der Sekundarstufe I Klassen 5 bis 10
  • Über die Aufnahme an einer Hauptschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Einfache Sprache

Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Hauptschule anmelden.

Volltext

Sie möchten Ihr Kind an einer Hauptschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform. Bitte beachten Sie, dass es in Hilden diese Schulform nicht gibt. Siehe aber Gesamtschule oder Sekundarschule. Sie können Ihr Kind an der Hauptschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung. Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsorientierung und Lebensplanung vorbereitet. In der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hautschulabschluss (nach Klasse 9), der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Typ 10 A), der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) (Typ 10 B).

Hauptschulabschluss nach Klasse 9: Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 haben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erreicht. Dies wird auf dem Zeugnis vermerkt. Eine Besonderheit an der Hauptschule ist, dass die Klasse 10 in zwei Formen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten geführt wird (Klasse 10 Typ A und Klasse 10 Typ B). Das Versetzungszeugnis der Klasse 9 enthält daher auch einen Vermerk, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt.

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A: Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ A werden auf den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vorbereitet. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ A und dem erfolgreichen zentralen Prüfungsverfahren wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung oder zum Besuch des Berufskollegs, um dort einen höherwertigen Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erwerben. Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) Typ B: Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ B werden auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) vorbereitet. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B und dem erfolgreichen zentralen Prüfungsverfahren wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind die Leistungen in allen Fächern befriedigend, so beinhaltet dieser Abschluss auch die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg. Über die Aufnahme an einer Hauptschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Erforderliche Unterlagen

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse,
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie),
  • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein,
  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform,
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten,
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht,
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie, dass es in Hilden diese Schulform nicht gibt. Dennoch können Sie Ihr Kind an einer Hauptschule außerhalb Hildens anmelden. Den Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte der entsprechenden Kommune. 

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass es in Hilden diese Schulform nicht gibt. Dennoch können Sie Ihr Kind an einer Hauptschule außerhalb Hildens anmelden. Die Bearbeitungsdauer entnehmen Sie bitte der entsprechenden Kommune.

Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Formulare

Anmeldebogen der jeweiligen Schule