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Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Realschule anmelden.
Sie möchten Ihr Kind an einer Realschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform. Bitte beachten Sie, dass es in Hilden keine städtische Realschule gibt. Es gibt in Hilden eine Realschule für Mädchen in freier (katholischer) Trägerschaft. Siehe auch Gesamtschule oder Sekundarschule. Sie können Ihr Kind an der Realschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung. In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: ein dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertiger Abschluss, ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss, der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) Mit dem mittleren Schulabschluss an einer Realschule kann ein Ausbildungsberuf oder ein Bildungsgang am Berufskolleg gewählt werden, um dort einen höheren Abschluss zu erwerben. Wer die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhält, kann die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg besuchen. Über die Aufnahme an einer Realschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
keine
Bitte beachten Sie, dass es in Hilden keine städtische Realschule gibt. Es gibt in Hilden eine Realschule für Mädchen in freier (katholischer) Trägerschaft.
An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.
Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie durch die Schulverwaltung, bei Anmeldungen an Schulen außerhalb Hildens von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Realschule unmittelbar.
Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.
Anmeldebogen der jeweiligen Schule
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden