Leika: 99102037000000
Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hilden bestehen. In der Vergangenheit trug sie die Bezeichnung "Unbedenklichkeitsbescheinigung".
Grundsätzlich können Sie bei uns eine Bescheinigung für sich selbst, eine andere Person oder eine Firma beantragen.
Die "Bescheinigung in Steuersachen" (früher:
"Unbedenklichkeitsbescheinigung") informiert über die steuerliche Zuverlässigkeit und dient Behörden als Entscheidungsgrundlage in verschiedensten Angelegenheiten (beispielsweise Genehmigungen, Auftragsvergaben).
Die Bescheinigung in Steuersachen (früher: "Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient anderen Behörden in Genehmigungsverfahren oder der öffentlichen Auftragsvergabe oder auch privaten Auftraggebenden als Entscheidungshilfe. Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hilden bestehen. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Hilden erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.)
Der Wohnsitz der antragstellenden Person oder der Firmenstandort muss daher Hilden sein.
Die Bescheinigung in Steuersachen wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerbliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa
Sie erhalten die Bescheinigung nach Geldeingang innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.
In Abhängigkeit davon, für wen die Bescheinigung erstellt werden soll, werden unterschiedliche Unterlagen bzw. Nachweise zusätzlich zum Antrag benötigt.
Soll die Bescheinigung für
Den Antrag finden Sie rechts unter "Anträge und Informationen".
Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorauszahlung den Antrag nicht ersetzt.
!!! Für die Erstellung der Bescheinigung ist der Antrag und Geldeingang erforderlich !!!
Für die Ausstellung je Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00€ fällig.
Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.
Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadt Hilden bei der
Sparkasse HRV (BLZ 334 500 00) Kto.-Nr. 34300566
IBAN: DE75 3345 0000 0034 3005 66, BIC: WELADED1VEL
unter Angabe des Kassenzeichens 228549/UB/ + Namen derjenigen Person/Firma,
für welche die Bescheinigung benötigt wird.
Sofern eine neue Bescheinigung benötigt wird ist diese wieder gebührenpflichtig.
AEAO
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden