Leika: 99108001000000
Der Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten.
Der Gewerbeanwohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten, wenn dort ein Gewerbebetrieb gemeldet ist.
Für untenstehende Parkzonen kann für Anwohnende oder Gewerbetreibende ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Pro Person wird nur ein Ausweis ausgestellt. Die Ausstellung kann gleichzeitig bei An- und Ummeldung beantragt werden.
Hildens ausgewiesene Parkzonen:
Bewohnerparkzone I
Bewohnerparkzone II
Bewohnerparkzone III
Bewohnerparkzone IV
Bewohnerparkzone V
Bewohnerparkzone VI
Bewohnerparkzone VII
Straßen der Fußgängerzone (wie Bismarckpassage, Warrington-Platz, Mittelstraße, Axlerhof, Kurt-Kappel-Straße, Schulstraße, Schwanenstraße (nur Nr. 1-3) und Heiligenstraße) sind keiner Bewohnerparkzone zugeordnet. Vielmehr können sich Bewohner dieser Straßen bei vorliegender Negativbescheinigung des Eigentümers/Vermieters, dass kein privater Stellplatz angemietet ist, eine der umgebenden Bewohnerparkzonen aussuchen.
Für die Beantragung per E-Mail (buergerbuero@hilden.de) oder Onlineformular werden folgende PDF-Unterlagen benötigt:
Für die Beantragung vor Ort werden folgende Unterlagen benötigt:
Im Falle der Verlängerung ist die Bevollmächtigung einer anderen Person möglich. In diesem Falle sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen:
StVO
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden