Bewohnerparkausweis

Bewohnerparkausweis

Leika: 99108001000000

Informationen / Kurztext

  • Sie müssen in Parkzone gemeldet sein oder in Bewohnerparkzone den Gewerbebetrieb gemeldet haben.
  • Gebühren 60,00 € für 1 Jahr ab 2023 ab Datum der Antragsstellung
  • Pro Person gibt es nur einen Anwohnerparkausweis
  • Sobald Sie einen angemieteten Stellplatz besitzen, besteht kein Anspruch mehr auf einen Anwohnerparkausweis

Einfache Sprache

Der Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten.
Der Gewerbeanwohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten, wenn dort ein Gewerbebetrieb gemeldet ist.

Volltext

Für untenstehende Parkzonen kann für Anwohnende oder Gewerbetreibende ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Pro Person wird nur ein Ausweis ausgestellt. Die Ausstellung kann gleichzeitig bei An- und Ummeldung beantragt werden.

Hildens ausgewiesene Parkzonen:

Bewohnerparkzone I

  • Heiligenstraße Hs.Nr. 13 - 63, 24 - 94;
  • Südstraße Hs.Nr. 6 - 34, 1 - 35;
  • Kolpingstraße Hs.Nr. 1 - 15, 2 - 24;
  • Kirchhofstraße Hs.Nr. 24 - 38

Bewohnerparkzone II

  • Benrather Straße Hs.Nr. 4 - 18;
  • Klotzstraße Hs.Nr. 1 - 31, 24 - 42;
  • Schulstraße Hs.Nr. 19 - 49, 22 - 38;
  • Robert-Gies-Straße Hs.Nr. 2-4, 1/17-19

Bewohnerparkzone III

  • Bismarckstraße Hs.Nr. 11 - 29, 12 - 24;
  • Berliner Straße Hs.Nr. 18

Bewohnerparkzone IV 

  • Mühlenstraße Hs.Nr. 6-8, 1 - 23;
  • Am Rathaus Hs.Nr. 8 - 14

Bewohnerparkzone V

  • An der Gabelung Hs.Nr. 2 - 8, 5 - 25;
  • Mühlenhof Hs.Nr. 2 - 6, 1 - 15;
  • Walder Straße Hs.Nr. 1 - 21, 2 - 28/40 - 46;
  • Gartenstraße Hs.Nr. 1 - 13

Bewohnerparkzone VI

  • Seidenweberstraße Hs.Nr. 10 - 48;
  • Wehrstraße Hs.Nr. 2 - 12, 1 - 9;
  • Benrather Straße 35 b;
  • Neustraße Hs.Nr. 3 - 15/ 29 - 41, 8 - 54;
  • Itterstraße Hs.Nr. 1 - 13

Bewohnerparkzone VII

  • Pungshausstraße Hs.Nr. 2 - 26, 9 - 33;  
  • Kilvertzheide Hs.Nr. 30 - 40, 77/79

Straßen der Fußgängerzone (wie Bismarckpassage, Warrington-Platz, Mittelstraße, Axlerhof, Kurt-Kappel-Straße, Schulstraße, Schwanenstraße (nur Nr. 1-3) und Heiligenstraße) sind keiner Bewohnerparkzone zugeordnet. Vielmehr können sich Bewohner dieser Straßen bei vorliegender Negativbescheinigung des Eigentümers/Vermieters, dass kein privater Stellplatz angemietet ist, eine der umgebenden Bewohnerparkzonen aussuchen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung per E-Mail (buergerbuero@hilden.de) oder Onlineformular werden folgende PDF-Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Pass (ggf. i.V.m. dem Aufenthaltstitel)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) beidseitig
  • Im Falle der Verlängerung oder bei Kennzeichenänderung den alten Parkausweis
  • bei Gewerbeparkausweis zusätzlich den Antrag auf Ausstellung einer Parkausnahmegenehmigung

Für die Beantragung vor Ort werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Pass (ggf. i.V.m. dem Aufenthaltstitel)
  • Nachweis über den Gewerbebetrieb (z.B. Gewerbe-Anmeldung)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sind (z.B. bei Firmenfahrzeug).
  • Erfolgt die Beantragung durch einen Vertreter Personalausweis und schriftliche Vollmacht des Antragstellers
  • Im Falle der Verlängerung oder bei Kennzeichenänderung den alten Parkausweis

Im Falle der Verlängerung ist die Bevollmächtigung einer anderen Person möglich. In diesem Falle sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen:

  • Vollmachtsurkunde
  • Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis) von vollmachtgebender und vollmachtnehmender Person

Voraussetzungen
  • Gemeldeter Erstwohnsitz oder Gewerbebetrieb in den o.a. Parkzonen.
  • PKW ist auf den Antragsteller zugelassen oder wird nachweislich durch diesen genutzt.
  • Das Fahrzeug muss eine gültige Zulassung und TÜV-Plakette besitzen.
  • Es liegt noch kein Anwohnerparkausweis vor.
  • Es liegt kein angemieteter Stellplatz vor.
Kosten

  • Die Gebühr beträgt 60 Euro für die Laufzeit von einem Jahr ab Datum der Antragsstellung.
  • Die Bezahlung erfolgt bei Beantragung per E-Mail oder Onlineformular mittels Gebührenbescheid. Vor Ort können Sie bar oder mit Karte zahlen.

Bearbeitungsdauer

  • bei persönlicher Vorsprache (nur mit Termin) wird der Anwohnerparkausweis sofort ausgestellt
  • bei Antragsstellung per E-Mail oder Onlineformular kommt die postalische Übersendung hinzu

Gesetze

StVO