Informationen / Kurztext
- Sie müssen in einer Bewohnerparkzone
gemeldet sein oder in einer Bewohnerparkzone den Gewerbebetrieb gemeldet haben.
- Gebühren 120,00 € für 1 Jahr,
davon 20,00€ Verwaltungskostenanteil
- Pro Person / Gewebebetrieb wird
nur ein Parkausweis ausgestellt
- Sobald Sie einen eigenen, oder
angemieteten Stellplatz besitzen, besteht kein Anspruch auf einen Gewerbeparkausweis.
Einfache Sprache
Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken in
Bewohnerparkgebieten.
Der Gewerbeparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten, wenn dort
ein Gewerbebetrieb gemeldet ist.
Volltext
Für untenstehende städtische Quartiere, die als Bewohnerparkzonen
ausgewiesen sind, kann auf Antrag für Anwohnende oder Gewerbetreibende ein
Bewohnerparkausweis bzw. Gewerbeparkausweis ausgestellt werden.
Diese Parkausweise stellen eine personenbezogene bzw.
betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung dar.
Die Ausstellung kann gleichzeitig bei An- und Ummeldung
beantragt werden.
Hildens ausgewiesene Parkzonen:
Bewohnerparkzone I
- Heiligenstraße Hs.Nr. 5 - 9 / 13 - 63, 6 - 16 / 24 - 94;
- Südstraße Hs.Nr. 6 - 34, 1 - 35;
- Kolpingstraße Hs.Nr. 1 - 15, 2 - 24;
- Kirchhofstraße Hs.Nr. 24 - 38
Bewohnerparkzone II
- Benrather Straße Hs.Nr. 4 - 18;
- Klotzstraße Hs.Nr. 1 - 31, 24 - 42;
- Schulstraße Hs.Nr. 1 -13 / 19 - 51, 2 - 44;
- Robert-Gies-Straße Hs.Nr. 2-4, 1/17-19
Bewohnerparkzone III
- Bismarckstraße Hs.Nr. 11 - 29, 12 - 24;
- Berliner Straße Hs.Nr. 18
Bewohnerparkzone IV
- Mühlenstraße Hs.Nr. 6-8, 1 - 23;
- Am Rathaus Hs.Nr. 8 - 14
Bewohnerparkzone V
- An der Gabelung Hs.Nr. 2 - 8, 5 - 25;
- Mühlenhof Hs.Nr. 2 - 6, 1 - 15;
- Walder Straße Hs.Nr. 1 - 21, 2 - 28/38 - 46;
- Gartenstraße Hs.Nr. 1 - 13
Bewohnerparkzone VI
- Seidenweberstraße Hs.Nr. 10 - 48;
- Wehrstraße Hs.Nr. 2 - 12, 1 - 9;
- Benrather Straße 35 b;
- Neustraße Hs.Nr. 3 - 15/ 29 - 41, 8 - 54;
- Itterstraße Hs.Nr. 1 - 13
Bewohnerparkzone VII
- Pungshausstraße Hs.Nr. 2 - 26, 9 - 33;
- Kilvertzheide Hs.Nr. 30 - 40, 77/79
Straßen der Fußgängerzone (wie Bismarckpassage, Warrington-Platz, Mittelstraße, Axlerhof, Kurt-Kappel-Straße, Schwanenstraße (nur Nr. 1-3) und Heiligenstraße) sind keiner Bewohnerparkzone zugeordnet. Bewohner
dieser Straßen können sich eine der umgebenden Bewohnerparkzonen aussuchen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung per
Onlineformular werden folgende PDF-Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheinigung I
(Fahrzeugschein) beidseitig
Für die Beantragung vor Ort
werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Pass (ggf.
i.V.m. dem Aufenthaltstitel)
- Zulassungsbescheinigung I
(Fahrzeugschein)
- Erfolgt die Beantragung durch
einen Vertreter: Personalausweis/Pass und schriftliche Vollmacht des
Antragstellers, sowie Personalausweis/Pass des bevollmächtigten Vertreters
selbst
Für Gewerbeparkausweise
zusätzlich:
- Nachweise zur betrieblichen
Notwendigkeit des Fahrzeuges
- Nachweis zur gewerblichen oder
freiberuflichen Tätigkeit, sowie Betriebssitz
Weitere Unterlagen können je nach
Einzelfallprüfung nachgefordert werden.
Voraussetzungen
- Gemeldeter Wohnsitz oder Betriebsansässigkeit
in den o.a. Parkzonen
- Fahrzeug ist auf den
Antragsteller zugelassen oder wird nachweislich durch diesen genutzt
- Gültige Zulassung des Fahrzeuges
- Es liegt noch kein Bewohnerparkausweis
vor
- Zusätzlich für
Gewerbeparkausweise: Für die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit ist der
Betrieb auf das KFZ angewiesen. Ein eigener oder dauerhaft angemieteter
Stellplatz darf nicht zur Verfügung stehen.
Kosten
- Die Gebühr beträgt 120,00 € (davon
20,00€ Verwaltungskostenanteil) für die Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum
- Die Gebühr für eine
Ersatzausstellung bei Fahrzeugwechsel, Kennzeichenänderung oder Verlust des
Parkausweises beträgt 20,00€ (der Genehmigungszeitraum bleibt unverändert)
Bearbeitungsdauer
- bei persönlicher Vorsprache (nur
mit Termin) wird der Parkausweis sofort ausgestellt
- bei Antragsstellung über das
Onlineverfahren kann der Ausweis nach der Bearbeitung zu den Öffnungszeiten des
Bürgerbüros ohne Termin abgeholt oder postalisch zugestellt werden. Sie
erhalten dazu eine Abhol- / Versandnachricht per Mail.
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)