Leika: 99077020040000
Wir können für Sie oder Ihr Kind einen Bibliotheksausweis ausstellen. Institutionen können ebenfalls einen Bibliotheksausweis erhalten. Den online beantragten Bibliotheksausweis erhalten Sie in der Stadtbibliothek Hilden.
Mit der Unterschrift erkennen Sie die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek an. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Bei der Anmeldung bzw. Abholung des Bibliotheksausweises in der Stadtbibliothek müssen Sie die Jahresgebühr für die kommenden 12 Monate entrichten. Städtische Einrichtungen sind von der Jahresgebühr befreit.
Wenn Sie Medien entleihen möchten, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Hilden.
Die Anmeldung bzw. Abholung des Bibliotheksausweises erfolgt persönlich unter Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit einer Meldebescheinigung in der Stadtbibliothek Hilden. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Jugendliche, die älter als 16 Jahre sind, können sich ohne Unterschrift der Eltern mit einem gültigen Personalausweis anmelden.
Juristische Personen melden sich durch von ihnen bevollmächtigte Personen an. Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises für eine Institution muss das Formular Bescheinigung zur Ausstellung eines kostenfreien Ausweises für die Institution ausgefüllt vorliegen.
Die Beantragung und Erstellung eines Bibliotheksausweises für die Stadtbibliothek ist für folgende Personengruppen kostenpflichtig:
Für folgende Personengruppen wird keine Jahresgebühr erhoben:
Die Stadtbibliothek erhebt Nutzungs- und Versäumnisgebühren, diese gelten ab Ausstellung eines Ausweises.
Die anfallenden Nutzungs- und Versäumnisgebühren entnehmen Sie der aktuellen Fassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht unter Anträge und Informationen.
Nové-Město-Platz 3 - 40721 Hilden