Leika: 99128001000000
Wer am Wahltag nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann oder gehen möchte, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Jede
wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,
erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Möchten Sie
einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, um Ihre Wahl in den
eigenen vier Wänden durchzuführen oder in einem beliebigen Wahlbezirk
Ihres Wahlkreises, können Sie zum Beispiel einfach und schnell
unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen nach dem
Versand der Wahlbenachrichtigungen bis zum Anfang der letzten Woche vor
der Wahl zur Verfügung steht. Hierfür benötigen Sie keine
Wahlbenachrichtigung. Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag
auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite
der Wahlbenachrichtigung, E-Mail, Fax oder Brief) zusenden.
Es besteht
auch die Möglichkeit den auf der Wahlbenachrichtigung aufgebrachten
QR-Code mit einem Mobiltelefon zu scannen und die Zusendung von
Wahlunterlagen auf diesem Wege zu beantragen.
Nicht möglich ist eine telefonische Antragstellung.
Für den Zeitraum ab Mittwoch, vor dem Wahltag bis Freitag vor dem Wahltag, wird dringend geraten, Briefwahlunterlagen ausschließlich persönlich im Wahlamt abzuholen oder direkt dort zu wählen.
Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen muss dem Wahlamt bis Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, vorliegen.
keine - vor jeder Wahl Online-Wahlscheinantrag möglich
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden