Bürgerentscheid

Bürgerentscheid

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Informationen / Kurztext

Bei Themen, die alle Mitglieder einer Stadt oder Gemeinde angehen und die im Entscheidungsbereich der Stadt oder Gemeinde liegen, ist nicht nur der Stadt- oder Gemeinderat gefragt. Auch die Bürgerinnen und Bürger können auf ihre eigene Initiative oder die des Gemeindesrates hin mit einem sogenannten Bürgerentscheid selbst abstimmen. Um einen Bürgerentscheid durch die Bürgerschaft zu erwirken bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens.

Einfache Sprache

Ein Bürgerentscheid wird wie eine Wahl durchgeführt.
Zu einem Bürgerentscheid kommt es, wenn der Rat einem zuvor durchzuführenden Bürgerbegehren nicht folgen möchte.

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn

  • die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen der Fragestellung folgt und
  • diese Mehrheit (bezogen auf Hilden) mindestens 7.000 Stimmen beträgt.

Beschreibung

Haben genug Bürger ein Bürgerbegehren (siehe Leistung "Bürgerbegehren") mit ihrer Unterschrift unterstützt und ist es formell zulässig, aber vom Rat mehrheitlich abgelehnt worden, kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser wird üblicherweise wie eine Wahl durchgeführt.
Auch der Rat kann von sich aus mit Zweidrittel-Mehrheit die Durchführung eines so genannten Ratsbürgerentscheids beschließen. Dieser wird wie ein per Bürgerbegehren erreichter Bürgerentscheid durchgeführt.
An der Abstimmung können alle Stimmberechtigten einer Stadt oder Gemeinde teilnehmen. Bei der Abstimmung können Sie die Fragestellung des Bürgerbegehrens mit Ja oder Nein beantworten. Die Mehrheit entscheidet. Diese Mehrheit muss aber gleichzeitig je nach Gemeindegröße 10, 15 oder 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen.
Für Hilden sind es 15 Prozent (rund 7.000 Stimmberechtigte).
Wird diese Mindestzustimmung nicht erreicht, ist der (Rats-)Bürgerentscheid ungültig.

Gesetze

GO NRW, VIVBVEG